Deine Mutter bleibt offen! 🎶
Nach gründlicher Studie des neuen Covid Gesetzes und Absprache mit der WKO interpretiere ich es so: Nicht körpernahe Dienstleistungen dürfen offen haben.
„Kundenbereiche für nicht körpernahe Dienstleistungen dürfen nur nach Vorlage eines 2-G Nachweises betreten werden. Kund:innen haben weiters eine Maske zu tragen. Ist dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich, ist durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.“ - Quelle: Sozialministerium Österreich
Die Schutzvorrichtung (Spuckschutzwand) für die Vocal Aufnahmen haben
wir noch aus dem letzten Lockdown.
Alle Mixing und Mastering Projekte werden natürlich auch weiterhin erledigt.
Änderungen vorbehalten…
Und für alle die keine Chance mehr hatten im Handel einzukaufen:
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